Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen JMS Media LLC, Inh. Julian Schlosser, 530-B HARKLE ROAD STE 100 Santa Fe NM, 87505 USA (nachfolgend auch: „JMS Marketing“) gegenüber Unternehmern, Kaufleuten und Freiberuflern. 


§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von JMS MARKETING erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die JMS MARKETING mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn JMS MARKETING ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn JMS MARKETING auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


§ 2 Leistungen von JMS MARKETING

(1) JMS MARKETING erbringt für Zahnärzte und Kieferorthopäden Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere im Bereich der Anfragen- /Leadgenerierung, des Onlinemarketings und des Recruitings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet JMS MARKETING dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat etwaige Anfragen / Bewerbungen selbst zu betreuen, d.h. diese selbstständig zu verfolgen und zu bearbeiten.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von JMS MARKETING zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch JMS MARKETING, bleibt der Vergütungsanspruch von JMS MARKETING unberührt.

(4) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich. JMS MARKETING empfiehlt vor jeweiliger Freischaltung die Überprüfung durch einen Rechtsbeistand. Entsprechende Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

(5) JMS MARKETING weist darauf hin, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist JMS MARKETING nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von JMS MARKETING bleibt in diesen Fällen unberührt. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Werbeanbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen und diese nicht bekannt sind.

(6) In Bezug auf die von JMS MARKETING zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht JMS MARKETING in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(7) JMS MARKETING ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(8) Die vereinbarte Vergütung von JMS MARKETING enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter abzurechnen.

(9) Im Rahmen der Zusammenarbeit für den Kunden überlassene Domains und Landingpages gehören JMS MARKETING. Ein Anspruch auf Überlassung durch den Kunden nach Beendigung der Zusammenarbeit besteht vorbehaltlich individueller Abrede zwischen den Parteien nicht.

(10) Die an JMS MARKETING zu entrichtende Vergütung inkludiert etwaige Lizenzgebühren für die Nutzung notwendiger Software/Features externen Dienstleister.

(11) JMS MARKETING schuldet dem Kunden keine konkrete Anzahl eingehender Kundenanfragen oder Bewerbungen und insbesondere nicht die Einstellung entsprechender Bewerber und das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen-/Grenzen.


§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Agentur- und Beratungsdienstleistungen von JMS MARKETING unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern JMS Marketing für den Kunden ausnahmsweise eine Leistung erbringt, die de lege dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) JMS MARKETING kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. JMS MARKETING kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber JMS MARKETING nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und JMS MARKETING überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist JMS MARKETING verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) JMS MARKETING ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird JMS MARKETING dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von JMS MARKETING gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.


§ 4 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen JMS MARKETING und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von JMS MARKETING eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.


5 Zahlungen, Preise, Bedingungen§

(1) Die Preise, die von JMS MARKETING angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von JMS MARKETING erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von JMS MARKETING ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von JMS MARKETING ist anders lautend. Eine JMS MARKETING erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde JMS MARKETING nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine schriftliche Vorlage stellt JMS MARKETING auf Anfrage zur Verfügung.

(4) JMS MARKETING stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an JMS MARKETING zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag nicht spätestens 14 Tage vor Ende der Laufzeit von einer der Parteien gekündigt, verlängert er sich jeweils zu gleichen Bedingungen um jeweils einen Monat. Eine bereits gezahlte Setup-/Einrichtungsgebühr fällt im Verlängerungsfall nicht abermals an.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.


§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch JMS MARKETING beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei JMS MARKETING eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei JMS MARKETING vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält JMS MARKETING sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber JMS MARKETING in Verzug, ist JMS MARKETING berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. JMS MARKETING wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.


§ 8 Erfüllung

(1) JMS MARKETING wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. JMS MARKETING ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass JMS MARKETING bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird JMS MARKETING innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist JMS MARKETING gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von JMS MARKETING unberührt.


§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber JMS MARKETING zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.


§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass JMS MARKETING überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt JMS MARKETING insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.


§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von JMS MARKETING erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse für die Dauer der Vertragslaufzeit. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von JMS MARKETING für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die JMS MARKETING nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an JMS MARKETING über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.


§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der JMS Marketing anderweitig eingeräumt.


§ 13 Haftung

(1) JMS MARKETING haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JMS MARKETING nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet JMS MARKETING nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von JMS MARKETING maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von JMS MARKETING.

Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von JMS MARKETING (derzeit Zorneding)


AGB Stand: 17.02.2021 © Vervielfältigung verboten